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   VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21   

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VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21 (https://dejure.org/2021,21761)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.07.2021 - 2 B 29/21 (https://dejure.org/2021,21761)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 2 B 29/21 (https://dejure.org/2021,21761)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21
    In solchen Fällen sind an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, Rn. 8, juris, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 4 TH 2165/94

    Baugenehmigungsfreie, naturschutzrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben -

    Auszug aus VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21
    Es spricht vielmehr vieles dafür, dass ein vernünftiger Landwirt unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs gerade keinen derartigen Knotengeflechtzaun errichten, sondern seine Schafe nur mit einem mobilen Weidezaun bzw. Elektronetz sichern würde (vgl. zur Einfriedung von Schafweiden VGH Kassel, Beschluss vom 05. Dezember 1994 - 4 TH 2165/94 -, Rn. 34, juris).
  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der

    Auszug aus VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21
    Es wird zudem erneut auf die Ausführungen der 1. Kammer - Fachkammer für Naturschutzrecht - in dem Beschluss vom 23.04.2021, Az. 1 B 2/21 verwiesen.
  • VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21

    Baueinstellungsverfügung bei ungenehmigter Einzäunung eines Grundstücks mit einem

    Auszug aus VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21
    Die Antragsteller haben zudem im vorausgegangenen Verfahren unter dem Az. 2 B 1/21 selbst ausgeführt, dass die Pfosten aus Eichenholz nur eingeschlagen und ohne größeren Aufwand entfernbar sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 5 MB 11/21

    Naturschutzrechtliche Untersagung der Errichtung einer Zaunanlage;

    Die Äußerungen zu möglicherweise sonst noch beabsichtigten Nutzungen - Gänsehaltung, Imkerei, Streuobstwiese, offenbar auch Schafhaltung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 2 B 29/21 -, juris Rn. 12) - auf dem 1, 4 ha großen Grundstück ändern daran nichts und tragen überdies kaum zu einer Klarstellung bei (vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 B 1/21 -, juris Rn. 44 f.).
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